Wir wollen es wissen…..

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Die Fraktion stellt Fragen für die Ratssitzung am 8.12.2017 und will wissen, wer die Kosten trägt, wenn durch die Absenkung des Wasserspiegel Gebäudeschäden auftreten.

„Wir sind gespannt, welche Bürgerinnen und Bürger von Rat und Verwaltung vertreten werden und hoffen, dass die Politik in Herford auch die Menschen berücksichtigt, denen ihr Eigentum zumindest den gleichen Stellenwert hat wie Fische, die sowieso nicht bis zum Bergertor schwimmen können, weil in anderen Kommunen nicht alles durch die grüne Brille gesehen wird,“ meint der Fraktionsvorsitzende Lothar Wienböker.

Wenn es bei den beabsichtigen Maßnahmen am Bergertor zu einer Absenkung des Wasserspiegels kommt, sind Folgeschäden für die in Ufernähe befindlichen Gebäude nicht auszuschließen.

Den Nachweis, dass diese Schäden ursächlich auf die vom Rat beschlossene Absenkung des Wasserstandes zurückzuführen ist, muss der Hauseigentümer erbringen. Dazu ist es erforderlich, eine Beweissicherung durchzuführen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.

Nun unsere Fragen

  • Übernimmt die Hansestadt Herford die Kosten für ein solches Beweissicherungsverfahren oder kann der Hauseigentümer diese Kosten bei den Grundbesitzabgaben gegenrechnen?
  •  Wenn ein durch die Absenkung verursachter Schaden eintritt, entstehen dem Hauseigentümern finanzielle Nachteile (Wertverlust und Instandsetzungskosten). In welcher Art und welchem Umfang leistet die Hansestadt Herford Schadenersatz, wenn dieser nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist?
  •  Ist geplant, in den künftigen Haushaltsansätzen für derartige Schadenfälle eine Vorsorge zu treffen und wenn ja, wie und in welcher Höhe?

Die Antwort erfahren wir am Freitag, den 8.12.2017 um 16:00 Uhr in der Ratssitzung und werden hier die Antworten veröffentlichen.

 

Hier der Link zur Petition

http://www.werredragons.de/petition-zum-erhalt-des-werre-wasserstandes/

Das schreiben die Bürger:

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