Mogelpackung kann teuer werden

Zu den Vorschlägen des neuen Vorstandes der Herforder SPD nimmt Horst Strate, Vorsitzender der unabhängigen Wählergemeinschaft, Bürger für Herford, Stellung:

„Mit großem Interesse haben wir den Vorschlag des wiedergewählten Vorsitzenden des Herforder SPD-Stadtverbandes, Thomas Besler, zur Kenntnis genommen. Er fordert, dass der öffentliche Personennahverkehr in Herford kostenfrei genutzt werden kann. Als Gegenfinanzierung schlägt er eine Erhöhung der Grundsteuer um 60 Euro jährlich vor. Bei genauer Betrachtung dieser Idee kommen uns jedoch Zweifel, ob der Vorsitzende der Sozialdemokraten wirklich vorher überlegt hat, was er da sagt. Natürlich hat er recht und es ist zulässig, die durchschnittliche Mehrbelastung pro Jahr, die ein Hausbesitzer zu zahlen hat, auf den Monatsbeitrag von fünf Euro umzurechnen.

Die Problematik seines unbedarften Schnellschusses liegt jedoch darin, dass er nicht bedacht hat, dass auch zur Kasse gebeten werden, weil die Vermieter die Grundsteuer in die Mieten mit einrechnen. Damit hat er seiner Wählerschaft, unter denen die Mieter sicherlich nicht unterrepräsentiert sind, einen Bärendienst erwiesen. Ob die SPD-Ratsfraktion diesem Vorschlag folgt, bleibt abzuwarten, denn einige der sozialdemokratischen Ratsmitglieder wissen, dass Mietern, denen es nicht so gut geht, auf Wohngeld angewiesen sind, welches sich damit ebenfalls erhöht. Eine Gegenfinanzierung, bei der unterm Strich die Stadtfinanzen belastet werden, ist eine Mogelpackung.“

„Wenn die SPD in Herford die Bürgerinnen und Bürger entlasten will, werden wir gerne mitstimmen“, erklärt der Fraktionsvorsitzende der BfH, Lothar Wienböker und stellt abschließend fest: „Für eine Umverteilung, die obendrein die Menschen belastet, die wenig haben, stehen wir nicht zur Verfügung. Obendrein bleibt abzuwarten, wie hoch die Mehrbelastung ausfällt, wenn durch eine ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Grundsteuer neu berechnet werden muss. Da muss man nicht noch zusätzlich zur Miterhöhung beitragen.“

Hier der Bericht des Westfalenlattes vom 12.1.2018

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